1320 als Chastenawe erwähnt. Die beiden Höfe gehörten einst zum Kastenamt Landshut, daher der Name. Das Wort bezeichnet weiter einen Hof mit Zehentstadel = Kasten, Getreide- oder Kornkasten, wohin die umliegenden zehentpflichtigen Bauern ihre Gilten abliefern mussten.
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